Übersicht: Alle 6 Steuerklassen 2026
Die Lohnsteuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber monatlich an das Finanzamt abführt. Sie beeinflusst Ihr monatliches Netto, nicht aber Ihre jährliche Gesamtsteuerbelastung – diese wird über die Steuererklärung ausgeglichen.
| Klasse | Personenkreis | Grundfreibetrag 2026 | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete (ab 2. Jahr) | 12.348 € | Standardklasse |
| II | Alleinerziehende | 12.348 € + 4.260 € Entlastung | +240 € je weiteres Kind |
| III | Verheiratete (höheres Einkommen) | 24.696 € (Splitting) | Partner in Klasse V |
| IV | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | 12.348 € | Beide Partner Klasse IV |
| V | Verheiratete (geringeres Einkommen) | kein eigener | Partner in Klasse III |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | keiner | Höchste Abzüge |
Steuerklasse I – Die Standardklasse
Steuerklasse I gilt für Ledige, Geschiedene und Verwitwete (ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des Ehepartners). Sie ist die häufigste Steuerklasse in Deutschland. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 exakt 12.348 Euro pro Jahr – Einkommen bis zu dieser Grenze bleibt einkommensteuerfrei.
Für Steuerklasse I gilt der reguläre Einkommensteuertarif nach § 32a EStG (Grundtabelle). Wer nur ein Einkommen hat und nicht verheiratet ist, wird automatisch in diese Klasse eingeordnet.
Steuerklasse II – Für Alleinerziehende
Alleinerziehende erhalten zusätzlich zum Grundfreibetrag den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 4.260 Euro. Ab dem zweiten Kind kommen jeweils 240 Euro hinzu. Voraussetzung: Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, für das ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht, und keine weitere volljährige Person.
Steuerklasse III – Für Verheiratete (Hauptverdiener)
Die Steuerklasse III nutzt das Ehegattensplitting: Das zu versteuernde Einkommen wird halbiert, die Steuer berechnet und dann verdoppelt. Bei Paaren mit unterschiedlich hohen Einkommen führt dies in der Regel zu einem höheren monatlichen Netto beim Hauptverdiener. Der andere Partner wird dann in Klasse V eingeordnet.
Steuerklasse IV – Für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
Bei der Kombination IV/IV werden beide Ehepartner wie Steuerklasse I besteuert. Diese Kombination wird in der Praxis häufig gewählt, wenn beide Partner ein ähnlich hohes Einkommen erzielen. Seit 2010 gibt es auch die Option IV mit Faktor, die die voraussichtliche Steuerlast genauer auf beide Partner verteilt.
Steuerklasse V – Für Verheiratete (Zweitverdiener)
In Klasse V gibt es keinen eigenen Grundfreibetrag – dieser wird über den Partner in Klasse III abgebildet. Die monatlichen Abzüge sind daher sehr hoch. Wichtig: Die Jahressteuer ändert sich durch die Steuererklärung nicht; die Klasse beeinflusst nur die monatliche Vorauszahlung.
Steuerklasse VI – Für Zweit- und Nebenjobs
Wer neben dem Hauptjob einen weiteren Job hat, wird für diesen in Steuerklasse VI eingestuft. Es gibt keinen Grundfreibetrag – die Abzüge sind die höchsten aller Klassen. Minijobs bis 603 € sind davon nicht betroffen.
Steuerklassenwechsel – allgemeine Informationen
Ehepaare haben grundsätzlich die Möglichkeit, ihre Steuerklassenkombination beim Finanzamt zu ändern. Typische Konstellationen in der Praxis sind:
- III/V: Wird häufig gewählt, wenn die Einkommen der Ehepartner deutlich voneinander abweichen. Die monatliche Lohnsteuer des Höherverdienenden ist in Klasse III niedriger.
- IV/IV: Häufig bei ähnlich hohen Einkommen. Vorteil: geringeres Risiko einer Steuernachzahlung.
- Wechsel im Zusammenhang mit Elterngeld: Da das Elterngeld auf Basis des Nettolohns berechnet wird, kann die Steuerklasse Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben. Ob ein Wechsel im Einzelfall vorteilhaft ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Der Wechsel ist seit 2023 mehrmals im Jahr möglich und erfolgt über ein Formular beim zuständigen Finanzamt. Für eine individuelle Einschätzung empfiehlt sich die Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Nettolohn nach Steuerklasse berechnen
Mit unserem Brutto Netto Rechner 2026 können Sie sofort sehen, wie sich die verschiedenen Steuerklassen auf Ihr Nettogehalt auswirken. Wählen Sie einfach Ihr Bruttogehalt und die gewünschte Steuerklasse – die Berechnung erfolgt in Echtzeit.
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